Strafrechtliche Vorwürfe oder ein Ermittlungsverfahren können für Betroffene sehr belastend sein. In solchen Fällen ist es wichtig, frühzeitig anwaltliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Ich übernehme Ihre Verteidigung in allen Phasen eines Strafverfahrens, beginnend mit dem Ermittlungsverfahren bis hin zur Hauptverhandlung.
Wenn Ihnen eine Straftat vorgeworfen wird, beispielsweise im Bereich Diebstahl, Körperverletzung, Betrug oder im Zusammenhang mit Verkehrsdelikten (-> siehe Verkehrsstrafrecht), sorge ich für die Wahrung Ihrer Rechte, entwickle gemeinsam mit Ihnen eine Verteidigungsstrategie und setze mich dafür ein, das Verfahren möglichst in einem frühen Stadium zu Ihren Gunsten zu beenden.
Wenn Sie selbst Opfer einer Straftat geworden sind, berate ich Sie zu Ihren Rechten und unterstütze Sie bei einer etwaigen Nebenklage oder bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen in einem gesonderten Zivilverfahren.
Sollten Sie als Zeuge aufgefordert werden, in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren oder Strafprozess bei Behörden oder vor Gericht auszusagen, prüfe ich, ob Ihnen ein Aussage- oder Zeugnisverweigerungsrecht zusteht oder ob Sie sich ggf. durch eine Aussage selbst belasten würden, und begleite Sie zu entsprechenden Terminen.